Ab dem 27. Mai 2025 startet der Facebook-Konzern Meta eine weitreichende Veränderung im Umgang mit Nutzerdaten: Öffentliche Inhalte von Facebook und Instagram sollen künftig zur Weiterentwicklung der hauseigenen Künstlichen Intelligenz „Meta AI“ genutzt werden. Auch WhatsApp-Nutzerinnen und -Nutzer sind betroffen – zumindest indirekt. Die neue Strategie hat europaweit für heftige Diskussionen gesorgt, insbesondere in Bezug auf Datenschutz, Transparenz und Widerspruchsmöglichkeiten. In diesem Artikel fassen wir alle bekannten Informationen strukturiert und verständlich zusammen und zeigen auf, was Sie konkret tun können.
Was genau plant Meta?
Meta – der Mutterkonzern hinter Facebook, Instagram und WhatsApp – will seine KI-Modelle ab dem 27. Mai 2025 mit Hilfe von Nutzerdaten trainieren. Konkret bedeutet das: Inhalte, die öffentlich sichtbar sind, werden künftig analysiert und in den Trainingsprozess der Künstlichen Intelligenz eingespeist. Meta AI soll dadurch leistungsfähiger, präziser und individueller werden. Die Nutzung dieser Daten erfolgt ohne ausdrückliche Zustimmung der Nutzer, sondern beruft sich auf das sogenannte „berechtigte Interesse“ des Unternehmens.
Welche Inhalte sind betroffen?
Zum Einsatz kommen ausschließlich Inhalte, die öffentlich sichtbar sind. Dazu zählen:
- Facebook-Beiträge und Kommentare, die öffentlich gepostet wurden
- Instagram-Reels, Stories und Profilinformationen, sofern öffentlich
- Inhalte in öffentlichen Gruppen und Kanälen
- Reaktionen wie Likes oder Bewertungen, wenn sie nicht auf privat gestellten Profilen erfolgen
Wichtig: Private Chats und Nachrichten – insbesondere in WhatsApp – sind nach Aussage von Meta nicht Teil der Trainingsdaten. Diese sind weiterhin durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt. Jedoch gibt es Ausnahmen, insbesondere bei der Nutzung der KI-Funktion innerhalb von WhatsApp.
WhatsApp: Schutz mit Lücken?
WhatsApp selbst steht nicht im Zentrum der aktuellen Meta-KI-Strategie, jedoch ist seit Kurzem der KI-Bot „Meta AI“ direkt in WhatsApp integriert. Wer diesen Bot nutzt und ihm Inhalte mitteilt, überträgt diese an Meta-Server – und genau diese Inhalte können dann doch zur KI-Optimierung genutzt werden. Nutzer sollten sich daher bewusst sein: Auch ohne aktive Veröffentlichung können geteilte Inhalte in der Interaktion mit Meta AI ausgewertet werden.
Die rechtliche Lage
Meta beruft sich bei diesem Vorgehen auf ein „berechtigtes Interesse“ gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Demnach kann ein Unternehmen personenbezogene Daten verarbeiten, wenn dies zur Wahrung seiner geschäftlichen Interessen notwendig ist – vorausgesetzt, es überwiegen nicht die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen.
Verbraucherschützer sehen dieses Vorgehen jedoch kritisch. Sie fordern eine explizite Zustimmung durch Opt-in-Verfahren und werfen Meta vor, die Datenschutzrechte der europäischen Nutzer zu untergraben. Eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wurde zwar kürzlich vom Oberlandesgericht Köln abgewiesen, doch der Streit ist damit keineswegs beendet.
„Wir erleben hier einen klassischen Fall von Dark Patterns – Meta macht den Widerspruch unnötig kompliziert, um möglichst viele Nutzerdaten weiterhin verwenden zu können.“
Datenschutzaktivistin eines europäischen NGO-Netzwerks
Internationale Reaktionen auf Metas Vorgehen
In Europa bleibt es nicht bei Diskussionen. Auch international steht Meta unter Druck. Besonders in Brasilien hat die dortige Datenschutzbehörde auf einen Bericht von Human Rights Watch reagiert, wonach personenbezogene Daten brasilianischer Kinder ohne Zustimmung in KI-Datensätze gelangt seien. Die Behörden untersagten Meta, weiterhin persönliche Daten aus Brasilien für Trainingszwecke zu nutzen – bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Geldstrafen.
Diese Reaktion könnte Signalwirkung für andere Staaten haben, die eine strengere Regulierung von KI-Systemen fordern. Sie zeigt, dass die Diskussion um ethisches KI-Training und Datenschutz nicht nur europäisches Terrain betrifft.
Die Rolle der Nutzer – Widerspruch einlegen
Während Meta sich auf rechtliche Schlupflöcher beruft, haben Nutzerinnen und Nutzer dennoch Möglichkeiten, ihre Daten zu schützen – vorausgesetzt, sie handeln rechtzeitig. Der Widerspruch gegen die Nutzung eigener Daten für das KI-Training ist zwar möglich, jedoch keineswegs intuitiv gestaltet. Die Frist: bis spätestens 26. Mai 2025.
So funktioniert der Widerspruch bei Facebook und Instagram:
- Einloggen auf der jeweiligen Plattform
- Unter „Einstellungen & Privatsphäre“ den Menüpunkt „Datenschutzrichtlinie“ aufrufen
- Den Abschnitt „Widerspruchsrecht“ anklicken
- Das Formular zur Ablehnung der Datenverarbeitung aufrufen
- Mit E-Mail-Adresse absenden und auf Bestätigung warten
Wichtig: Wer auf beiden Plattformen aktiv ist, muss für beide getrennt widersprechen. Es gibt keine automatische Verknüpfung zwischen Facebook- und Instagram-Konten.
Was ist mit WhatsApp?
Bei WhatsApp entfällt ein expliziter Widerspruch, da keine Daten aus regulären Chats in die KI einfließen – jedenfalls laut Meta. Wer jedoch mit Meta AI über WhatsApp interagiert, etwa Fragen an den Bot stellt oder Bilder teilt, liefert damit Inhalte, die als Trainingsdaten verwendet werden können. Wer das nicht möchte, sollte:
- Den Meta-AI-Chat meiden
- Den Bot-Chat archivieren oder löschen
- Die Meta-AI-Integration in der Suchleiste ignorieren
Eine vollständige Deaktivierung der Meta-AI-Funktion ist derzeit nicht vorgesehen.
Wirtschaftliche Hintergründe und Wachstumszahlen
Der Hintergrund für diese Datennutzung ist klar: Meta AI ist ein wirtschaftliches Großprojekt. Bereits im ersten Quartal 2025 nutzen über 700 Millionen Menschen die KI-Funktion weltweit, Tendenz stark steigend. Experten gehen davon aus, dass bis Ende 2025 die Marke von 1 Milliarde monatlich aktiver Nutzer überschritten wird.
Auch für den Werbemarkt ist die KI von großer Bedeutung: Über vier Millionen Werbetreibende nutzen bereits Metas KI-Tools, was dem Konzern einen Jahresumsatz von über 20 Milliarden US-Dollar beschert. Die KI soll Werbeanzeigen verbessern, automatisch Inhalte generieren und sogar Nutzerprofile individuell vorhersagen.
Tabelle: Entwicklung Meta AI weltweit
Quartal | Monatlich aktive Nutzer | Werbeeinnahmen in Mrd. USD |
---|---|---|
Q1 2024 | 220 Mio. | 6,1 |
Q3 2024 | 530 Mio. | 13,7 |
Q1 2025 | 700 Mio. | 20,2 |
Gefährliche Fehlinformationen: Der „Goodbye Meta AI“-Post
In sozialen Netzwerken kursiert derzeit ein viraler Beitrag mit dem Titel „Goodbye Meta AI“. Darin wird behauptet, das Teilen eines Textes verhindere die Nutzung eigener Daten durch Meta. Dies ist jedoch ein Irrglaube: Solche Posts haben keine rechtliche Wirkung. Nur der offizielle Widerspruch über die Plattform-Einstellungen schützt Ihre Daten tatsächlich.
Diese Art von Fehlinformation – oft in gutem Glauben geteilt – zeigt, wie groß die Unsicherheit bei Nutzerinnen und Nutzern ist. Sie verdeutlicht aber auch die Verantwortung von Plattformen, transparent und verständlich über Datenschutzoptionen zu informieren.
Fazit: Jetzt aktiv werden
Meta AI verändert das digitale Ökosystem. Die Datennutzung durch KI-Systeme wirft Fragen nach Datenschutz, Kontrolle und Verantwortung auf. Während Meta wirtschaftlich stark von der KI profitiert, bleibt der Schutz individueller Daten vielfach auf der Strecke – zumindest, wenn Nutzerinnen und Nutzer nicht aktiv widersprechen.
Wer nicht möchte, dass seine öffentlichen Inhalte zur Verbesserung von Meta AI genutzt werden, sollte bis zum 26. Mai 2025 Widerspruch einlegen – bei Facebook, bei Instagram und durch bewusste Nicht-Nutzung der Meta AI in WhatsApp. Denn auch wenn Meta Transparenz suggeriert, ist es letztlich an den Nutzern selbst, ihre Rechte wahrzunehmen und ihre digitale Selbstbestimmung zu sichern.